27. Energie-Lunch
«Auswirkungen des neuen CO2-Gesetzes auf die Wirtschaft»

Für den Verein ebw organisiert Taktform den Treffpunkt über den Mittag.

LEISTUNGEN

Veranstaltungen,
Moderation

AUSFÜHRUNG

2020

Was passiert, wenn ein Unternehmen nichts tut? Es wird teurer mit der Zeit. Weiter geht der Gesetzgeber noch nicht. Sowohl das momentan gültige CO2-Gesetz wie das revidierte Gesetz, das zurzeit vor der parlamentarischen Schlussabstimmung steht, setzen auf Freiwilligkeit. Konsequenzen hat das revidierte CO2-Gesetz für Firmen in der Schweiz aber dennoch, wie Jacqueline Jakob am 27. Energie-Lunch von energie bewegt winterthur vor rund 40 Teilnehmenden ausführte.

Die Direktorin der Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW präsentierte am Energie-Lunch die Eckpfeiler des neuen CO2-Gesetzes, welche auf der Zielsetzung basieren, die CO2-Emissionen in der Schweiz bis ins Jahr 2030 gegenüber 1990 um 50% zu reduzieren. Das hat Folgen – auch für Unternehmen: Zum einen ganz konkret in finanzieller Hinsicht; d.h. CO2-Abgaben und Gebühren nehmen zu. Andererseits immer stärker aber auch bezogen auf das Image eines Unternehmens. Dabei könne jedes Unternehmen selbst für sich abwägen, was am sinnvollsten sei, so Jacqueline Jakob, die in ihrem Referat auf die ökologischen wie auch ökonomischen Vorteile für Unternehmen verwies, die sich zukünftig auf wirtschaftliche Massnahmen und Zielvereinbarungen verpflichten. Seit 2013 haben sich über 4'000 Unternehmen auf Zielvereinbarungen mit der EnAW festgelegt, womit seither 628'412 Tonnen CO2 eingespart werden konnten, was in Franken ausgedrückt alleine für ein Jahr Einsparungen von 684 Mio. bedeutet. Es ist zu hoffen, dass das neue CO2-Gesetz möglichst viele der insgesamt rund 250'000 Firmen in der Schweiz zu Massnahmen bewegen wird.

Taktform organisiert und moderiert die Veranstaltung vom 17. September 2020 im Casinotheater Winterthur.

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